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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Dr. Ulf R. Netzel

Was bedeutet das?
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Dr. Ulf R. Netzel

Finden Sie heraus,
was Ihre Immobilie wert ist.

Immobilienbewertung, Planungs-, Beratungs- und Ingenieur­dienstleistungen

Ob in Familien- oder Betreuungsangelegenheiten, bei Gericht, zum Verkauf oder gegenüber dem Finanzamt, eine fundierte Verkehrswertermittlung ist die sichere Basis Ihres Handelns. Oftmals ist die Voraussetzung ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Erfahrung aus über 35 Jahren beruflicher Tätigkeit ist das Fundament zuverlässiger und pünktlicher Arbeit auf höchstem nationalen Standard, international anerkannt.

01

Verkehrs­wert­gutachten

Lassen Sie durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine ausführliche und tiefgehende Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie erstellen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist Ausdruck für eine ganz besondere Sach- und Fachkunde. Der Qualitätsstandard wird streng überwacht. Nur Qualifizierung auf höchstem Niveau garantiert auch höchste Qualität und Zuverlässigkeit.

02

Beleihungs­wert­gutachten

Sie möchten eine Immobilie kaufen und sich dafür Geld von der Bank leihen. Üblicherweise passiert das auf der Grundlage eines Gutachtens, das die Bank selbst erstellt. Verschaffen Sie sich Ihren eigenen Eindruck über das Beleihungspotenzial des Objektes bevor Sie in den Beleihungsprozess einsteigen.

03

Nachweis des niederen gemeinen Werts

Das Bewertungsgesetz, lässt zu, dass Sie über ein Verkehrswertgutachten nachweisen, dass Ihre Immobilie einen anderen Wert hat als der, den das Finanzamt ermittelt hat. Dabei ist nicht nur die besondere Sachkunde gefragt, sondern im Regelfall werden nur Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannt.

04

Gerichts­gutachten

Immer mehr setzt sich durch, dass Privatgutachten in Gerichtsverfahren anerkannt und eingesetzt werden. Dabei bedienen sich die Parteien aus gutem Grund der öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, da diese üblicherweise als „Auge und Ohr“ des Gerichts eingesetzt werden.

05

Planungs­­prozess­­optimierung

Immer öfter zeigt sich, dass eine gut vorbereitete Planung eine ebenso gute
Strategie zur Umsetzung benötigt. Die langjährige Erfahrung im Bereich der
öffentlichen Verwaltung kombiniert mit einer wirtschaftlichen Grundeinstellung führt in unserem Team aus Spezialistinnen und Spezialisten zu einer kreativen und kostengünstigen Lösung.

Dr. Ulf R. Netzel

Von der Architektenkammer NRW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

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Die 3-Schritte Methode

So läuft die Immobilien­bewertung ab

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Gespräch vor Ort, um den Zweck und den Umfang des Gutachtens festzulegen. Sie erhalten eine Liste mit den notwendigen Unterlagen.

Schritt 1

Nach Auftragserteilung findet eine Orts­besichtigung mit einer für die Wert­ermittlung notwendigen Bestands­aufnahme statt. Sofern die notwendigen Unterlagen bei Ihnen nicht vorhanden sind, werden Sie vom Sach­verständigen mit einer Vollmacht angefordert.

Schritt 2

Nach Vorliegen vollständiger Unterlagen erfolgt die tiefergehende Recherche und die Bearbeitung des Gutachtens. Eventuell sind Rückfragen bei beteiligten Personen oder bei Behörden notwendig.

Schritt 3

Nach Fertigstellung des Gutachtens findet eine gemeinsame Abschlussbesprechung statt, in der Ihnen das Gutachten in seinen wesentlichen Teilen erläutert wird.

Voilà, das Endergebnis!

Sie erhalten ein auf Ihr individuelles Bedürfnis und Ihre Immobilie zugeschnittenes Gutachten.